Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1. Bei den in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (kurz AGB) verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
1.2. Maßgeblich für den Inhalt der Leistungen ist ausschließlich die Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung der Firma 3c GmbH (im Folgenden kurz „3c“ genannt).

2. Geltungsbereich
2.1. Die AGB gelten für sämtliche entgeltlichen Leistungen, die durch 3c erbracht werden. Diese AGB gelten uneingeschränkt für Unternehmer im Sinne von §2 UStG, §1 KSchG oder §1 bis 3 UGB, für Verbraucher im Sinne von §1 KSchG nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.
2.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden kurz „Kunde“ genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden von 3c ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
2.3. 3c schließt Verträge nur mit unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie mit juristischen Personen ab.
2.4. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden.
2.5. Diese AGB gelten auch, wenn 3c in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos an den Kunden ausführt.

3. Angebot und Auftragsannahme
3.1. Die Angebote der 3c sind freibleibend und unverbindlich, zudem behält sich 3c das Recht vor, das Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. 3c behält sich technische bzw. konstruktionsbedingte Änderungen sowie optische Modifikationen (z.B. Form und Farbe) ihrer Produkte, aus welchem Grund auch immer, vor, sofern sie sich in einem für den Kunden zumutbaren Bereich bewegen. Dies gilt entsprechend bei Gewährleistungsfällen.
3.2. Die Geltungsdauer von Angeboten ist in dem als Angebot deklarierten Schreiben angeführt. Im Falle von Angeboten kann es vorkommen, dass der betroffene Artikel trotz sorgfältiger Bevorratung vorzeitig ausverkauft ist. Eine Liefergarantie wird deshalb ausgeschlossen, es erfolgt eine Beschränkung auf den Vorrat.
3.3. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, erteilte Bestellungen sind für den Kunden bindend. Der Erhalt einer Bestellung wird im Regelfalle schriftlich von 3c bestätigt, jedoch stellen von 3c verschickte Bestätigungen oder etwaig folgende Statusberichte noch keine Annahme des Angebotes dar, sondern sollen diese den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung bei 3c eingegangen ist. 3c ist berechtigt, das Angebot binnen zwei Wochen ab dessen Eingang bei 3c anzunehmen, eine Annahme erfolgt entweder schriftlich oder durch Ausführung der Bestellung, z.B. durch Auslieferung der bestellten Ware.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die von 3c angeführten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, als Tagesnettopreise „ab Lager“ bzw. „ab Werk“ und richten sich grundsätzlich nach der aktuellen Preisliste der 3c. Sämtliche Preise beinhalten die jeweils gültige österreichische Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer, jedoch keine für einen Versand notwendigen Spesen wie Versand- und Verpackungskosten. Sämtliche Nebenkosten werden nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste berechnet und sind vom Kunden zu tragen. Alle Preise sind ausnahmslos in der Gemeinschaftswährung der Europäischen Union (Euro) angegeben, die Verrechnung erfolgt ebenfalls ausschließlich in Euro.
4.2. Die Preise verstehen sich als Barzahlungspreise, wobei anfallende Skontoabzüge für Barzahlung bzw. Vorkasse bereits berücksichtigt wurden. Bei anderen Zahlungsarten behält sich 3c das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 6% der Bestellsumme (jedoch ohne Nebenkosten) zusätzlich in Rechnung zu stellen.
4.3. 3c behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern, offene Rechnungen sind von einer etwaigen Preisänderung nicht betroffen. Preiskorrekturen auf Grund von Kalkulationsirrtümern oder Tippfehlern sind von dieser Regelung ausgeschlossen, und somit jederzeit auch bei offenen Rechnungen zulässig. Weiters behält sich 3c das Recht vor, eine Preisänderung durchzuführen, wenn Preisänderungen der Lieferanten nach Abschluss des Vertrages wirksam werden, und die Lieferung noch nicht ausgeführt ist.
4.4. Die auf Websites, in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind freibleibend und nur maßgeblich, wenn sie von 3c in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden.
4.5. Preisänderungen aufgrund von Wechselkursschwankungen oder technischen Änderungen seitens unserer Lieferanten sind vorbehalten.
4.6. Bei Produkten, welche als Vorankündigung deklariert sind, sind die angegebenen Preise und Erscheinungstermine als unverbindliche Angaben von Lieferanten bzw. Herstellern zu verstehen, und können sich bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit des Produktes ändern. Bei Vorankündigungen kann weder der Preis, der Erscheinungstermin, noch das tatsächliche Erscheinen von 3c zugesichert werden. Sollte ein Kunde ein vorangekündigtes Produkt bestellt haben, wird der Kunde im Falle von Abweichungen größer 15% zur Vorankündigung vor Ausführung der Bestellung verständigt. Dem Kunden steht in diesem Falle ein Vertragsrücktrittsrecht zu.
4.7. Sämtliche Rechnungen der 3c sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist (in der Regel 10 Tage) und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.8. Dem Kunden werden in Abhängigkeit von der Bestellsumme, dem Versandziel und der Lieferart die nachfolgenden Zahlungsarten angeboten: Vorkasse (Überweisung auf das Konto der 3c, keinesfalls Geldsendungen z. B. per Post), Nachnahme, Barzahlung bei Abholung, und Rechnung. Zurzeit wird eine Bezahlung mittels Kreditkarte nicht unterstützt, des Weiteren werden Wechsel oder Schecks als Zahlungsmittel nicht akzeptiert. Standardmäßig akzeptiert 3c bei Kunden mit einer außerhalb von Österreich gelegenen Lieferadresse nur Vorkasse bzw. bei Stammkunden auch die Bezahlung per Rechnung. Bei Bestellungen mit Lieferadresse in Österreich bietet 3c zudem eine Bezahlung per Nachnahme an. 3c behält sich das Recht vor, Aufträge nur gegen Bezahlung per Vorkasse auszuführen, dem Kunden obliegt in diesem Falle die Entscheidung, ob er dies akzeptiert, oder von seiner Bestellung zurücktritt.
4.9. Jegliche Kosten, die z.B. durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten seitens des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
4.10. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden hat dieser Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden und von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz zu bezahlen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend. 3c behält sich die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vor. Insbesondere hat der Kunde die Kosten von € 10,00 für jede von 3c verfasste Mahnung zu tragen. Weiters hat der Kunde sonstige Interventions- und Inkassokosten eines beigezogenen Anwalts oder eines beauftragten Inkassobüros entsprechend den anzuwendenden Tarifbestimmungen zu übernehmen.
4.11. Der Kunde darf eigene Forderungen mit Forderungen der 3c nicht aufrechnen, außer seine Forderungen stehen im rechtlichen Zusammenhang mit seinen Verbindlichkeiten aus einem gegenständlichen Vertrag, sind gerichtlich festgestellt oder von 3c anerkannt. 3c darf sämtliche ihr gegen den Kunden zustehende Forderungen mit Forderungen des Kunden aufrechnen.
4.12. Sollte das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten werden bzw. gerät der Kunde in Verzug, oder wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzantrag gestellt, werden alle offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, und ein allenfalls gewährtes Zahlungsziel wird hinfällig. In diesen Fällen ist 3c darüber hinaus berechtigt, ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder anderen Sicherheitsleistungen des Kunden abhängig zu machen. Werden diese Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen nicht bzw. nicht in angemessener Zeit erbracht, ist 3c berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.13. 3c behält sich ausdrücklich das Recht vor, auch gegen den Willen bzw. entgegen anderslautenden Vertragsbedingungen des Kunden, eingelangte Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten, entstandene Unkosten bzw. Verzugszinsen, und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

5. Verpackung, Versand und Lieferzeiten
5.1. Verpackungen sowie Verpackungsmaterial werden grundsätzlich dem Kunden in Rechnung gestellt und gehen in das Eigentum des Kunden über. Eine fachgerechte Entsorgung obliegt dem Kunden.
5.2. Die Versandkosten richten sich nach Versandart, Versandziel, und Gewicht der zu versendenden Ware und werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Lieferung erfolgt „ab Lager“ bzw. „ab Werk“ auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Wahl der Versandart erfolgt durch 3c im Rahmen der gängigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen unter Bedachtnahme der Wirtschaftlichkeit bzw. nach Wunsch des Kunden.
5.3. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Kunden. Sollte die Kaufsache auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht versendet werden dürfen, steht sie zur Abholung am registrierten Geschäftssitz der 3c bereit.
5.4. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden in Teilen, fallen sämtliche Versand- und Verpackungskosten zu Lasten des Kunden. Im Falle von Teillieferungen, die durch 3c veranlasst bzw. angeboten werden, erfolgen sämtliche Teillieferungen für den Kunden versandkostenfrei.
5.5. Angegebene Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der fristgerechten Lieferung der Lieferanten der 3c, ausgewiesene Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt der termintreuen Zustellung durch den gewählten Zustelldienst. Angaben zu Lieferfristen sind daher unverbindlich. Sollten nach einer Bestellung Verzögerungen in einer unzumutbaren Dauer auftreten, wird der Kunde darüber rechtzeitig informiert und hat jederzeit vor Auslieferung das Recht, kostenfrei von seiner Bestellung zurückzutreten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Falle der Nichtverfügbarkeit eines Produktes wird der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden dieses Umstandes informiert, etwaig erbrachte Vorleistungen werden unverzüglich rückerstattet. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der 3c setzt weiters die rechtzeitige und ordnungsgemäße Vertragserfüllung des Kunden voraus. 3c behält sich die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor.
5.6. Im Falle, dass der Kunde in Annahmeverzug gerät oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist 3c berechtigt, den 3c dadurch entstehenden Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen. Unter der Voraussetzung des Annahmeverzuges bzw. Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Kaufsache auf den Kunden über.
5.7. Beruht der Lieferverzug auf einer von 3c zu vertretenden groben fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet 3c für dadurch dem Kunden entstehende Schäden, jedoch ist die Haftung der 3c auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.8. Beruht der Lieferverzug auf einer von 3c zu vertretenden schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Woche, um welche sich die Lieferung verzögert, eine Entschädigung in Höhe von 3% der Bestellsumme, höchstens jedoch 15% des Lieferwertes zu verlangen. Bei einer nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzung übernimmt 3c jedoch keine Haftung.
5.9. Im Falle von nicht von 3c zu vertretenden bzw. unzumutbaren Umständen behält sich 3c das Recht vor, vom Vertrag ohne Angaben von Gründen zurückzutreten. Daraus kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten bzw. ist dadurch 3c schad- und klaglos zu halten.
5.10. Auf Wunsch des Kunden schließt 3c auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung ab. Die anfallenden Kosten richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.

6. Gefahrenübergang und Gewährleistung
6.1. Generell erfolgen Lieferungen auf Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Falle einer Lieferung „frei Haus“ ist der Gefahrenübergang davon unberührt.
6.2. Wird die Ware vom Kunden in den Räumlichkeiten der 3c abgeholt, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
6.3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Zustelldienst oder Transportunternehmen übergeben wird bzw. zum Zwecke der Versendung die Räumlichkeiten der 3c verlässt. Verzögert sich die Versendung auf Grund von Faktoren, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. In diesem Fall ist 3c verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden jene Versicherungen zu bewirken, die der Kunde verlangt, sofern dies im Bereich des Möglichen bzw. Gebräuchlichen liegt. Anfallende Lagerkosten sowie eine Aufwandspauschale von 1% des Warenwertes pro Monat werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kaufpreis bzw. der Rechnungsendbetrag inklusive sämtlicher Spesen wird in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.
6.4. Können, aus welchem Grund auch immer, die Punkte 6.1 bis 6.3 nicht angewendet werden, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung durch den Zustelldienst bzw. das Transportunternehmen an den Kunden rechtsgültig zugestellt wurde.
6.5. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware bzw. der sonstigen Leistung an den Kunden zu laufen. Bei Unternehmergeschäften hat der Kunde offensichtliche Mängel der Ware bzw. der sonstigen Leistungen unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. der sonstigen Leistung, spätestens innerhalb einer Frist von 6 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware bzw. die sonstige Leistung als einwandfrei und genehmigt, und ist eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. In jedem Falle trifft den Kunden die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen.
6.6. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die zum Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Unberührt bleibt der Gewährleistungsausschluss nach Punkt 6.5 für den Fall, dass der Mangel durch den Kunden nicht rechtzeitig angezeigt wurde.
6.7. Die Wahl des Gewährleistungsbehelfs (Verbesserung oder Austausch) obliegt 3c. Jegliche Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Kunden zu und sind nicht an Dritte abtretbar. Weiters beschränkt sich die Gewährleistung auf den Wert der Kaufsache oder der sonstigen Leistung. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Unfälle und dgl. entstehen, werden von 3c nicht ersetzt.
6.8. Wird der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder die Vertragsaufhebung verlangen.
6.9. Entscheidet sich der Kunde nach gescheiterter Durchführung der Gewährleistungsmaßnahme für die Aufhebung des Vertrages, werden jegliche Schadenersatzansprüche wegen des gerügten Mangels ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht ist jedoch bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen.
6.10. Sollte Punkt 6.9, aus welchem Grund auch immer, nicht zur Anwendung gelangen und der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, beschränkt sich der Schadenersatz auf den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Kaufsache.
6.11. Für gewöhnliche Abnutzung der Kaufsache sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung entstehen, übernimmt 3c keine Gewährleistung. Dies gilt auch, wenn die Kaufsache abweichend von 3c empfohlenen Betriebsbedingungen verwendet wird.
6.12. Sollten an der Kaufsache Veränderungen jeglicher Form bzw. Reparaturen oder Reparaturversuche durch den Kunden oder durch Dritte vorgenommen werden, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche.
6.13. Bei Warenrücksendungen, aus welchem Grund auch immer, ist die Ware so zu verpacken, dass sie beim Transport nicht beschädigt wird. Sämtliche anfallenden Kosten sowie das Risiko der Rücksendung trägt der Kunde. Unfrei aufgegebene Rücksendungen werden von 3c nicht entgegengenommen.

7. Schutzrechte und Haftungsbeschränkungen
7.1. 3c übernimmt generell keine Haftung dafür, dass die von 3c angebotenen Waren nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Werden dem Kunden derartige Schutzrechtsverletzungen bekannt oder ihm gegenüber gerügt, so ist der Kunde verpflichtet, 3c diesen Umstand umgehend mitzuteilen. Werden Waren nach den Vorgaben und Wünschen des Kunden angefertigt, hat dieser 3c bei auftretenden Schutzrechtsverletzungen schad- und klaglos zu halten.
7.2. Wird die Schutzrechtsverletzung durch Waren begangen, die 3c von einem Lieferanten bzw. Hersteller bezogen hat, so haftet dieser, und hat er zudem 3c schad- und klaglos zu halten.
7.3. Der Kunde ist nicht zur Nutzung allfälliger Immaterialgüterrechte berechtigt. Er wird keine Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Patente, etc. registrieren oder durch Dritte registrieren lassen oder geltend machen oder durch Dritte geltend machen lassen, die den Immaterialgüterrechten des Unternehmers ganz oder teilweise entsprechen oder ähnlich sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, die Schutzrechte des Unternehmers weder selbst, noch durch Dritte anzugreifen bzw. Dritte dabei zu unterstützen.
7.4. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die Immaterialgüterrechte als Bestandteil seiner Firma oder in anderer Weise zur Kennzeichnung seines Geschäftsbetriebes zu nutzen. Weiters verpflichtet sich der Kunde, die Ware nur im Originalzustand unter ihrer jeweiligen Originalmarke sowie in Originalaufmachung zu vertreiben.
7.5. Sofern nachstehend nicht anders geregelt, sind sämtliche weitergehende Ansprüche des Kunden, aus welchen Rechtsgründen auch immer, ausgeschlossen. Dies gilt für jegliche Schäden an der Kaufsache, für jegliche Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, insbesondere für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden, sowie für Personenschäden jeglicher Art einschließlich des Ablebens. Die nachstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.6. 3c haftet ausdrücklich nur für Schäden, die augrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens 3c entstanden sind. Ausgenommen sind Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, jegliche Folgeschäden, insbesondere für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden, sowie für Personenschäden jeglicher Art einschließlich des Ablebens.
7.7. Die Haftung der 3c beschränkt sich bei grob fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten auf bei Vertragsabschluss für 3c vorhersehbare, vertragstypische Schäden, mit denen vernünftigerweise zu rechnen ist. Dies gilt auch im Falle von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art. Bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten sowie bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist eine Haftung der 3c ausgeschlossen.
7.8. Falls eine Haftung der 3c beschränkt bzw. ausgeschlossen ist, so gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen der 3c.
7.9. Sämtliche Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, ausgenommen der Kunde kann beweisen, dass der Mangel auf schuldhaftes Verhalten von 3c zurückzuführen und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
7.10. 3c haftet nicht für Kaufsachen, die von Dritten zur Verfügung gestellt bzw. von Dritten bezogen wurden.
7.11. Da es 3c unmöglich ist, die Behandlung, Verwendung, Handhabung oder Bedienung ihrer Waren bzw. sonstigen Leistungen zu beeinflussen oder zu kontrollieren, wird jede Haftung der 3c für Schäden jeglicher Art ausgeschlossen, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Verwendung, Handhabung oder Bedienung der Waren bzw. sonstigen Leistungen entstehen. Dies gilt sowohl für den Primärschaden, als auch für jegliche Folgeschäden.
7.12. Die Haftung der 3c ist mit dem tatsächlich vom Kunden für die Kaufsache bezahlten Entgelt begrenzt.

8. Eigentumsvorbehalt und Rücktritt
8.1. Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum von 3c. Der Kunde hat, solange 3c rechtmäßiger Eigentümer der Kaufsache ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, und haftet für Schäden jeglicher Art.
8.2. Bei Pfändung der oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die im Eigentum bzw. Miteigentum der 3c stehenden Kaufsache ist der Kunde verpflichtet, 3c umgehend schriftlich zu benachrichtigen. Jegliche durch solche Eingriffe der 3c entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
8.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Verletzungen einer Pflicht nach 8.1 oder 8.2 oder bei Zahlungsverzug, ist 3c berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits gelieferte Kaufsachen herauszuverlangen bzw. von einer Zustellung noch nicht gelieferter Kaufsachen abzusehen.
8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Kaufsache vor vollständiger Bezahlung an Dritte weiter zu verkaufen.
8.5. Nach erfolgter vollständiger Bezahlung ist der Kunde berechtigt, die Kaufsache an Dritte im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, unabhängig davon, ob an der Kaufsache Veränderungen vorgenommen wurden. In jedem Fall ist 3c von jeglichen Verpflichtungen bzw. Haftungen entbunden.
8.6. Wird die Kaufsache vor vollständiger Bezahlung mit Kaufsachen Dritter vereinigt, erlangt 3c das Miteigentumsrecht am dadurch entstandenen Objekt im Verhältnis der Werte der Kaufsachen.
8.7. Sind Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse des Kunden absehbar, z.B. durch Eröffnung eines Insolvenzverfahren, ist 3c berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8.8. Bis zum Zeitpunkt der Auslieferung der Kaufsache hat der Kunde das Recht, vom Kauf ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Dies ist jedoch nur bei Kaufsachen unseres Regelsortiments zulässig, etwaige Spezialanfertigungen bzw. Sonderbestellungen sind davon ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
9.1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen 3c und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart, sofern dies keinen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widerspricht. Das UN-Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf dieses beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
9.2. Für eventuelle Streitigkeiten aus dem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens wird die Zuständigkeit des für den Geschäftssitz der 3c sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Derselbe Gerichtsstand gilt bei Geschäften mit Verbrauchern im Sinne von §1 KSchG, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
9.3. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen sowie für Zahlungen des Kunden ist in jedem Fall der Geschäftssitz der 3c.

10. Widerrufsrecht
Die nachfolgenden Bestimmungen 10.1 bis 10.6 gelten nur für Verbraucher im Sinne von §1 KSchG.
10.1. Der Kunde hat das Recht, seine Erklärung zum Abschluss eines Kaufvertrages binnen einer Frist von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Kaufsache zu widerrufen. Der Widerruf kann in beliebiger Form, bei bereits zugestellter Kaufsache zusätzlich durch Rücksendung der Kaufsache erfolgen, wobei eine Begründung des Widerrufs nicht notwendig ist. Jedenfalls muss die Widerrufsabsicht aus der Erklärung eindeutig hervorgehen, die bloße unkommentierte Rücksendung der Ware alleine reicht nicht. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs und der Kaufsache.
10.2. Der Widerruf ist in jedem Fall zu richten an:

3c GmbH
Bundesstraße 32a
5600 St. Johann im Pongau
Österreich

bzw. in elektronischer oder fernmündlicher Form an:

office@three-c.at
+43 720 3040200

10.3. Im Widerrufsfall werden dem Kunden bereits geleistete Zahlungen gänzlich oder teilweise (im Falle, dass Punkt 10.5, 2. Satz sinngemäß zur Anwendung kommt) nach Retournierung der Kaufsache zurückerstattet.
10.4. Der Kunde kann nur von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn sich die Kaufsache und deren Originalverpackung in einem neuwertigen bzw. wiederverkaufsfähigen Zustand befinden.
10.5. Bei bereits zugestellter Kaufsache ist der Kunde verpflichtet, die Kaufsache und deren Originalverpackung umgehend auf seine Kosten und Gefahr an 3c zu retournieren. Kann der Kunde die empfangene Kaufsache nur teilweise (z.B. fehlendes Zubehör) bzw. nicht oder nur im verschlechterten Zustand retournieren, so ist im Ausmaß des Schadens bzw. der Wertminderung Schadenersatz zu leisten. Sollte die Kaufsache unfrei an 3c zurückgesandt werden, ist 3c berechtigt, die Versandkosten in Rechnung zu stellen.
10.6. Dem Kunden steht kein Widerrufsrecht zu, falls es sich bei der Kaufsache um Audio- oder Videoaufzeichnungen oder um Software handelt, welche sich nicht mehr im originalverpackten und versiegelten Zustand befindet. Weiters ist ein Widerruf ausgeschlossen, falls die Kaufsache nach Kundenspezifikationen angefertigt wurde oder es sich bei der Kaufsache um eine Spezialanfertigung bzw. Sonderbestellung handelt, welche nicht Bestandteil des Regelsortiments der 3c ist.

11. Datenschutz
11.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass 3c die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetze speichert, verarbeitet, und für eigene Marketingzwecke auswertet.
11.2. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, oder Löschung seiner gespeicherten Daten, wobei der Kunde die Identität zweifelsfrei nachzuweisen hat.
11.3. Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden von 3c ausschließlich zur Abwicklung von Geschäftsfällen und für eigene Marketingzwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Hiervon ausgenommen sind Erfüllungsgehilfen, welche die personenbezogenen Daten zur ordentlichen Geschäftsabwicklung benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
11.4. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner angegebenen Daten selbst verantwortlich. Bei Zuwiderhandeln und daraus resultierender Schäden hat der Kunde 3c schad- und klaglos zu halten.
11.5. Eine Haftung für den Verlust von gespeicherten personenbezogenen Daten ist ausgeschlossen, sofern der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von 3c verursacht wurde.

12. Einfuhrabgaben
Die nachfolgenden Bestimmungen 12.1 bis 12.4 gelten nur für Unternehmer im Sinne von §2 UStG, §1 KSchG oder §1 bis 3 UGB.
12.1. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Republik Österreich, ist er zur Einhaltung der Vorschriften betreffend Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet, sofern der Kunde seinen ordentlichen Geschäftssitz innerhalb der Europäischen Union hat. Der Kunde hat 3c seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz UID-Nummer) bzw. deren Änderung unaufgefordert mitzuteilen und 3c auf Anfrage seine Eigenschaft als Unternehmer glaubhaft nachzuweisen. Bei Geschäften innerhalb der EU fällt unter Nachweis der UID-Nummer keine österreichische Umsatzsteuer an, der Kunde hat aber die jeweilige Umsatzsteuer seines Heimatstaates zu entrichten.
12.2. Sollten für 3c aufgrund mangelhafter oder unterbliebener Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer irgendwelche Aufwände entstehen, so trägt der Kunde sämtliche Aufwände im vollen Umfang.
12.3. Für sämtliche nachteiligen Folgen, die aufgrund mangelhafter oder unterbliebener Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, haftet der Kunde 3c im vollen Umfang.
12.4. Sollten im Zuge eines Geschäftsfalles Export- bzw. Importabgaben fällig werden, dazu zählen u.a. auch diverse Verbrauchssteuern und Energieabgaben (in welcher Form auch immer), gehen auch diese zu Lasten des Kunden. 3c ist stets bemüht sämtliche Export- bzw. Importvorschriften des Empfängerlandes zu beachten und striktest einzuhalten. Das entbindet jedoch den Kunden in keinster Weise von seiner Sorgfaltspflicht. D.h. der Kunde hat sich u.a. mit den Export- bzw. Importvorschriften auseinanderzusetzen und sollten 3c im Zuge von Exportgeschäften Irrtümer bezüglich der Einhaltung aktueller Export- bzw. Importvorschriften unterlaufen, so hat der Kunde unverzüglich 3c darauf hinzuweisen.

13. Schlussbestimmungen
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. werden oder sollten sich diese AGB nicht in einem lückenlosen Zustand befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit bzw. Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen oder Lücken werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die, sofern rechtlich zulässig, den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erfüllen. In jedem Fall wird eine angemessene Bestimmung angestrebt, die dem Willen beider Vertragspartner und dem Sinn und Zweck des betreffenden Vertrages am nächsten kommt.
13.2. Der Kunde ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, seine Ansprüche aus einem Vertrag mit 3c an Dritte abzutreten.
13.3. 3c behält sich das Recht vor, ihre AGB jederzeit zu ändern, jedoch gelten die geänderten AGB nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der geänderten AGB abgeschlossen wurden. Bestehende Geschäftsfälle bleiben von einer etwaigen Änderung der AGB unberührt.

Stand: 10. März 2016